Bergmann Consulting

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 10. Mai 2026

Die folgenden Regeln gelten für Leistungen von Thomas Bergmann unter der Marke Bergmann Consulting, soweit nicht individuell anders vereinbart. Bitte passen Sie Text und Konditionen an Ihre reale Vertragspraxis an (dies ist eine kompakte Vorlage).

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist Thomas Bergmann. Anfragen an: email@bfp-dresden.de.

2. Leistungsgegenstand

Gegenstand sind Beratungs- und Integrationsleistungen rund um KI-gestützte Prozessautomatisierung, Einrichtung von Assistenzsystemen und zugehörige Schulung/Support im vereinbarten Umfang.

Es handelt sich um IT-, Integrations- und Prozessleistungen im gewerblichen Rahmen. Dies schließt die Beurteilung oder den Entwurf von Einzelfällen in Steuer-, Rechts- oder Versicherungsfragen nicht ein, soweit nicht gesondert ein dafür zuständiger Berater eingebunden und beauftragt ist.

3. Keine Rechts- oder Steuerberatung

Die Leistungen des Anbieters sind keine Rechtsberatung im Sinne des RDG und keine Steuerberatung im Sinne des StBerG. Empfehlungen zu Prozessen, Tools oder Schnittstellen ersetzen keine Prüfung durch einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin, einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin.

Soweit im Projekt rechtliche oder steuerliche Fragen berührt werden, ist der Kunde verpflichtet, eigenständig fachlich zuständige Berater einzubeziehen. Ein entsprechender Nachweis kann Voraussetzung für Umsetzungsschritte sein, soweit risikobehaftet.

4. Angebote und Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich gebunden. Der Vertrag kommt durch schriftliche/e-mailliche Auftragsbestätigung oder Beginn der erbrachten Leistung zustande, je nach Vereinbarung.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit geschuldet. Zahlungsziele und ggf. Nutzungsentgelte für Software-Komponenten ergeben sich aus dem Angebot. Darüber hinaus können – nach Maßgabe von Ziffer 6 – laufende oder projektbezogene Zusatzkosten entstehen, die jeweils gesondert angesprochen und vereinbart werden.

6. Laufende Kosten, Abonnements und Drittanbieter

Über die einmalig oder projektbezogen vereinbarten Honorare können zukünftig weitere Entgelte anfallen, die typischerweise in Form von Abonnements (Recurring Charges), Nutzungs- oder Mengenabhängigkeit oder separaten Dienstleisterverträgen abgerechnet werden – jeweils nur nach vorheriger Abstimmung und in der konkreten Höhe, wie zwischen den Parteien dokumentiert vereinbart.

Beispiele (nicht abschließend): Server-, Cloud- oder Speichermiete; Telefonie- und Rufnummernkosten; SMS- oder WhatsApp-Business-Gebühren; API- und Token-Nutzung (z. B. Sprach-, Text- oder Bildmodelle); Domains, SSL-Zertifikate und CDN-Dienste; E-Mail-Versand (Transaktionsmail); CRM-, Helpdesk- oder Workflow-Plattformen; Backup- und Monitoring-Dienste; Zertifizierungs- oder Penetrationstest-Kosten nach Wunsch des Kunden; Rechts-, Steuerberatungs- und Buchhaltungsleistungen Dritter; externe Schulungen oder Zertifizierungen; Anpassungen an geänderte gesetzliche Anforderungen (z. B. Datenschutz- oder Branchenvorgaben), soweit nicht bereits Leistungsbestandteil.

Soweit der Anbieter solche Posten in Rechnung stellt, werden gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige gesetzlich geschuldete Abgaben – jeweils nach den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Sätzen – gesondert ausgewiesen, sofern anwendbar.

Eine regelmäßige fortlaufende Betreuung (z. B. Wartung, Erweiterungen, Feature-Pflege, Priorisierung, Service-Level-Vereinbarungen) kann zusätzliche Kosten verursachen. Umfang, Intervalle (z. B. monatlich), Kündigungsfristen und Vergütung werden immer gesondert vereinbart und sind nicht automatisch Bestandteil eines Integrations- oder Beratungsauftrags, sofern nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführt.

7. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig Zugänge, Informationen und Freigaben bereit. Verzögerungen auf Kundenseite können Termine und Abrechnung beeinflussen.

8. Haftung

Die Haftung richtet nach den gesetzlichen Vorschriften; für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung für entgangenen Gewinn bei einfachen Fällen ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit zulässig, ist der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.